Konzeptvergabe zur „Dorfentwicklung Schapdetten“
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Nottuln hat im Jahr 2023 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung zweier räumlich getrennter Grundstücke im Ortsteil Schapdetten geschaffen. Anlass für die Planung ist einerseits die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum in Verbindung mit der Möglichkeit der Nachverdichtung in zentraler Ortslage. Andererseits ist die Bausubstanz der auf einem der Grundstücke gelegenen Kita Sankt Bonifatius abgängig, sodass ein Neubau erforderlich wird.
Während das Grundstück 1 über eine Größe von 2.639 qm verfügt und sich im Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Nottuln befindet, weist das gemeindliche Grundstück 2 insgesamt eine Größe von 4.750 qm auf.
Im Rahmen der Konzeptvergabe sollen das kircheneigene Grundstück (1), Flurstück 1468, Flur 1 in der Gemarkung Schapdetten sowie das gemeindliche Grundstück (2) mit den Flurstücken 1093, 1094 und 1530, Flur 1 in der Gemarkung Schapdetten und dem Flurstück 161, Flur 3 in der Gemarkung Schapdetten veräußert werden, um die oben genannten Nutzungen zu realisieren.
Die Entscheidung zur Vergabe wird aufgrund der Qualität der eingereichten Konzepte und eines Kaufpreisangebot erfolgen.
Verfahren und Verfahrensablauf
Die angestrebte Konzeptvergabe zur Veräußerung zweier Grundstücksflächen im Ortsteil Schapdetten (Grundstück 2: Gemeinde; Grundstück 1: Kirche) dient insbesondere dazu, die kommunalen Zielsetzungen der Gemeinde Nottuln hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum und den Interessen der Kirchengemeinde zum notwendigen Neubau eines Kitagebäudes zu sichern. Durch die Konzeptvergabe ist bei der Bewertung der Vergabe der Grundstücke das Bebauungs- und Nutzungskonzept die wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Das Verfahren ist zweistufig und erfolgt in Form eines begrenzten anonymen Konzeptvergabeverfahrens mit vorgeschalteter Interessenbekundung. Dabei dient die 1. Stufe (Interessensbekundung) der Markterkundung, um Interessent:innen für das Verfahren zu gewinnen.
In Stufe 2 erfolgt die eigentliche Konzeptvergabe, in deren Rahmen die ausgewählten beziehungsweise – sofern mehr Interessent:innen vollständig eingereichte Unterlagen vorweisen sollten – ausgelosten sechs Teilnehmer:innen zur Erarbeitung eines Konzeptes aufgefordert werden.
Während am Ende der 1. Stufe die ausgewählten Interessent:innen bekannt gemacht werden, hat die Abgabe in der 2. Stufe anonym zu erfolgen, sodass dem Auswahlgremium nicht bekannt ist, von wem welches Konzept eingereicht wurde.
Nach Aussprache für eine Empfehlung an den Rat der Gemeinde Nottuln wird die Anonymität aufgehoben.
Stufe 1: Interessenbekundung
Die Interessensbekundung wurde über die Internetseite der Gemeinde Nottuln und weitere geeignete Plattformen am 20. Februar 2025 bekannt gemacht. Das in diesem Rahmen auszufüllende Formblatt sowie das zugehörige Exposé und die „Auswahlmatrix Teilnehmende“ können auf dieser Seite (siehe rechte Spalte) unter der Rubrik „Dokumente” heruntergeladen werden.
Interessent:innen werden gebeten, die unterschriebene Interessenbekundung (Formblatt) bis zum 13. März 2025 um 23.30 Uhr an das verfahrensbetreuende Büro per Email an sonja.pack@wolterspartner.de zu senden.
Zur Teilnahme berechtigt sind Teams aus Investor:innen und Architekt:nnen.
Die Architekt:innen haben folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Nachweis zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt:in“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Die Investor:innen haben folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- mindestens ein Referenzprojekt im Wohnungsbau und mindestens ein Referenzprojekt im Bau einer Kindertagesstätte beziehungsweise alternativ mindestens ein Referenzprojekt im kombinierten Wohnungs- und Kitabau (je Referenz max. 1 DinA3 Blatt)
Sollten mehr als sechs Interessenbekundungen vorliegen, werden die Teilnehmer:innen im Losverfahren bestimmt.
Stufe 2: Konzeptvergabe
Das Konzeptvergabeverfahren beginnt voraussichtlich nach Ablauf der Interessensbekundung mit dem Versand der ausführlichen Aufgabenbeschreibung an die ausgewählten beziehungsweise ausgelosten Teilnehmenden. Ebenso werden weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung übergeben (Kartengrundlagen etc.).
Die Teilnehmenden werden zu einem Auftakt- /Rückfragenkolloqium eingeladen.
Das Protokoll über das Kolloquium wird Teil der Aufgabenstellung. Die Teilnehmer:innen haben sechs Wochen Zeit, ein Konzept für die Grundstücke gemäß der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Leistungen zu erarbeiten.
Die Erarbeitung der Konzepte erfolgt durch die Architekt:innen. Es handelt sich hierbei um eine vergütungspflichtige Leistung gemäß Leistungsphase 2, Vorentwurf, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) durch den/die jeweilige(n) Investor:in als Auftraggeber:in des/der Architekten:in zu entgelten ist.
Die Angebote mit den geforderten Inhalten sind an das verfahrensbetreuende Büro zu senden. Nach Eingang der Arbeiten erfolgt eine Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro, Vertretende der Verwaltung der Gemeinde Nottuln sowie Vertretende der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin beziehungsweise des Bischöflichen Generalvikariats Münster nach formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die Ergebnisse werden in einem Vorprüfbericht festgehalten, der dem Auswahlgremium im Rahmen seiner Sitzung als Grundlage der Entscheidung zur Aussprache einer Empfehlung an den Rat der Gemeinde Nottuln dient.