In Deutschland ist durch das Regionalisierungsgesetz geregelt, dass der öffentliche Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Es umfasst den allgemein zugänglichen Transport von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die hauptsächlich dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus ein eigenes Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW), das die rechtlichen Grundlagen für den ÖPNV in NRW regelt.
Es legt fest, welche Behörden und Organisationen für die Planung, Organisation und Durchführung des Nahverkehrs verantwortlich sind. Zudem beinhaltet das Gesetz Bestimmungen zur Finanzierung des ÖPNV. Es legt fest, wie die Kosten für den Betrieb von Bussen, Straßenbahnen und Zügen gedeckt werden sollen. Das ÖPNVG NRW regelt auch die Verkehrsplanung im Nahverkehr. Es definiert die Anforderungen an den Fahrplan, die Streckennetze und die Qualität der Verkehrsdienstleistungen. Das Gesetz enthält Vorschriften zum Tarifsystem im ÖPNV. Es legt fest, wie die Fahrpreise berechnet werden und welche Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gelten. Auch werden Qualitätsstandards für den Nahverkehr definiert. Dazu gehören Pünktlichkeit, Sauberkeit der Fahrzeuge und Kundenservice.
Kreis Coesfeld
Seit dem 01.01.1996 ist somit der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Regionalverkehr zuständig.
Das bedeutet, dass der Kreis Coesfeld über den politisch beschlossenen Nahverkehrsplan eine angemessene Verkehrsbedienung im Kreisgebiet festlegt und diese dann auch zu finanzieren hat. Diese Aufgabe führt der Kreis Coesfeld im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch, soweit nicht seitens des Gesetzgebers besondere Pflichten (z. B. Erstellung eines Nahverkehrsplanes) auferlegt werden.
Zu den Aufgaben des Kreises Coesfeld bei der Ausgestaltung des ÖPNV gehören unter anderem:
- Entscheidungsreife Vorbereitung der Fortschreibung der Nahverkehrspläne: Der Kreis Coesfeld plant und gestaltet den ÖPNV durch die regelmäßige Aktualisierung der Nahverkehrspläne.
- Konzipierung von Linien und Linienbündeln: Der Kreis legt fest, welche Linien und Verbindungen im ÖPNV angeboten werden sollen.
- Vorbereitung und Veröffentlichung von Ausschreibungen: Der Kreis bereitet die Ausschreibungen für den Betrieb von Bus- und Bahnlinien vor und veröffentlicht diese.
- Vertragscontrolling und Abrechnung der Verkehrsverträge: Der Kreis überwacht die Leistung der Verkehrsunternehmen und rechnet die abgeschlossenen Verkehrsverträge ab.
- Fahrgastinformation und Marketing: Der Kreis sorgt für Informationen an die Fahrgäste und betreibt Marketing für einzelne Linien.
Zweckverbände ZVM und NWL
Zusätzlich arbeiten die Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt über den Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) zusammen, um münsterlandweit gute ÖPNV-Leistungen nach einheitlichen Qualitätskriterien und Bedienungsstandards anzubieten.
Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Kreis Coesfeld ist der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zuständig. Der NWL nimmt folgende Aufgaben wahr: Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im gesamten Verbandsgebiet.
Schülerverkehr Nottuln
Die Gemeinde Nottuln entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) über Art und Umfang der Schülerbeförderung und übernimmt notwendige Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – ihr obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung.
Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht in der Regel, wenn der kürzeste Schulweg (kürzester Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule) in der einfachen Entfernung in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km sowie in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Aufgrund vertraglicher Bindungen übernimmt die Gemeinde Nottuln darüber hinaus im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nottuln haben, die Schülerfahrkosten für den Besuch der Förderschule des Kreises Coesfeld, die Pestalozzischule in Dülmen mit Teilstandort in Coesfeld. Für alle übrigen Schulen (z. B. Sekundarschule, Berufskollegs, Privatschulen) sind die jeweiligen Schulträger zuständig.