Das Busliniennetz der Gemeinde Nottuln stellt ein Grundangebot eines lokalen und regionalen öffentlichen Verkehrs dar – und ist klar ausbaufähig. Positiv zu erwähnen sind die Bürgerbusse auf ehrenamtlicher Basis, die eine wichtige Funktion übernehmen. Das Angebot des lokalen ÖPNV wird durch Schulbuslinien ergänzt. Über die lokalen Buslinien hinaus sind regionale Verbindungen in die nahegelegenen Grund- und Mittelzentren sowie an das Oberzentrum Münster vorhanden – und damit auch an den Fernverkehr. Über den Bahnhof Appelhülsen ist Nottuln zudem auch selbst direkt an den Schienenverkehr angebunden.

Taxibus

T65: Dülmen – Rorup – Darup

T67: Billerbeck – Nottuln

  • TaxiBusse haben einen festen Fahrplan, fahren aber nur nach telefonischer Anmeldung. Für einige Abfahrtszeiten genügt es, mindestens 30 Minuten vor Abfahrt  Bescheid zu geben, für andere muss die Anmeldung bereits am Vortag erfolgt sein. 
  • Weitere Informationen: 0 800 3 / 50 40 30 elektronische Auskunft (kostenlos) 0 180 6 / 50 40 30 persönliche Auskunft (pro Verbindung: 20 ct / mobil max. 60 ct)  oder unter: https://www.rvm-online.de/fahrgast/linienfahrplaene > „Linie auswählen“ > „T65“ / „T76“
Bürgerbus

B31/ B32: Ringlinie Havixbeck und Nottuln

  • Ringlinie in beide Richtungen
  • Feste Fahrpläne von 8:80–18:30 Uhr
  • Organisiert durch den Bürgerbus Baumberge e.V.
  • Kofinanziert durch die Gemeinden Nottuln & Havixbeck
  • Mehr Informationen: https://buergerbus-baumberge.de

B61: Nottuln – Billerbeck

  • nach telefonischer Voranmeldung von 8:30–17:45 Uhr
  • Transport von Haustür bis Haltestelle und umgekehrt
  • Organisiert durch den Verein BürgerbusBillerbeck
  • Mehr Informationen unter: https://www.buergerbus-billerbeck.de
Regionalbus

R62: Nottuln – Darup – Harle – Coesfeld

R63: Münster – Roxel – Nottuln

Schnellbus

S60: Münster – Appelhülsen P&R-Platz – Beisenbusch – Rhodeplatz – Darup

D60: Münster – Appelhülsen P&R-Platz – Beisenbusch – Nottuln-Süd – Rhodeplatz – Darup  

  • Zusatzfahrten zur S60 in Hauptverkehrszeiten und mit Anbindungen des Nottulner Südens
  • In den Morgenstunden in Fahrtrichtung > Münster, am Nachmittag in Fahrtrichtung > Darup
  • Aktueller Fahrplan > https://www.rvm-online.de/fahrgast/linienfahrplaene > Linie auswählen > S60 (!)
Ortslinienverkehr

C85: Nottuln – Appelhülsen

Nachtbus

N8: Legden – Holtwick – Coesfeld – Nottuln – Münster

Schülerbusverkehre

Ergänzend verkehren im Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln integrierte Schülerverkehre, deren Fahrtzeiten sich nach den Schulzeiten richten. In Schulferien besteht auf diesen Linien kein Angebot.

  • Linie 552: Dülmen – Appelhülsen – Münster (Veelker)
  • Linie 561: Nottuln – Darup – Coesfeld (Veelker)
  • Linie 565: Dülmen – Rorup – Darup  (RVM)
  • Linie 566: Havixbeck – Nottuln (Veelker)
  • Linie 572: Appelhülsen – Schapdetten – Havixbeck (Veelker)
  • Linie 573: Darup – Nottuln – Stevern – Havixbeck(Veelker))
  • Linie 680: Nottuln – Schapdetten – Baumberg – Nottuln(RVM)
  • Linie 681: Nottuln – Horst – Buxtrup – Heller – Nottuln (RVM)
  • Linie 682: Jägerheim – Hastehausen – Hövel – Darup (RVM)
  • Linie 684: Darup – Nottuln (RVM)
  • Linie 685: Nottuln – Appelhülsen (RVM)
Hier gibt’s mehr Infos
Linienplan

Am Bahnhof Nottuln-Appelhülsen, südlich des Stadtteils Appelhülsen, besteht Anbindung an den schienengebundenen Personennahverkehr. Die Entfernung zum Ortsteil-Zentrum beträgt etwa 900 m, wobei die meisten Siedlungsbereiche innerhalb von 1.500 m Luftlinie zum Bahnhof liegen. Der Hauptsiedlungsbereich Nottuln befindet sich etwa 6,5 km nordwestlich des Bahnhofs, während die direkte Distanz nach Schapdetten etwa 5 km und nach Darup etwa 10 km beträgt.

Der Bahnhof Nottuln-Appelhülsen ist an die Bahnstrecke Essen – Münster angeschlossen, auf der Züge der Linie RE42 verkehren. Die übliche Taktfrequenz beträgt während der Hauptverkehrszeiten 30 Minuten und während der Schwachlastzeiten 60 Minuten. Zusätzlich halten in den frühen Morgen- und späten Abendstunden Züge der Linie RE2 aufgrund der kürzeren Bedienzeit des RE42 am Bahnhof Nottuln-Appelhülsen.

Die Buslinie C85 verbindet den Bahnhof Appelhülsen mit Nottuln.

Der Bahnhof Appelhülsen verfügt über drei Bahnsteige, wobei zwei Gleise über einen Mittelbahnsteig erreichbar sind. Die barrierefreie Zugänglichkeit des Mittelbahnsteigs ist durch Personenaufzüge gewährleistet. Die gesamten Bahnsteige sind barrierefrei gestaltet und mit einem visuellen und taktilen Leitsystem ausgestattet. An den Bahnsteigen sind Fahrkartenautomaten, Aushangfahrpläne und digitale Fahrgastinformationssysteme vorhanden.

Im Umfeld des Bahnhofs gibt es eine Bushaltestelle und eine Mitfahrerbank, wodurch ein Übergang zwischen Schienen- und Straßenverkehr möglich ist. Außerdem gibt es P+R-Stellplätze für Pkw, überdachte Fahrradstellplätze sowie vier abgeschlossene Fahrradkäfige mit insgesamt 88 Plätzen.

Maßnahmen im Handlungsfeld ÖPNV und Intermodalität

  • ÖV1 Ausbau des Carsharing-Angebots und Überprüfung von Standort-Änderungen
  • ÖV2 Schaffung von Mobilstationen in Nottuln
  • ÖV3 Ausbau / Anpassung der zentralen Haltestellen im Gemeindegebiet
  • ÖV4 Anpassung der C85
  • ÖV5 Verbesserung des Nachtbus-Angebots zwischen Nottuln und Münster
  • ÖV6 Installation von „multimodalem Routing“ an den Mobilstationen / weiteren zentralen Orten
  • ÖV7 Ausweisung der Haltestelle „Rhodeplatz“ als Zentralen Omnibusbahnhof
  • ÖV8 Ausweitung von Buslinien in Nachbarkommunen

Der Nahverkehrsplan des Kreises Coesfeld ist ein strategisches Planungsinstrument, das von Verkehrsbehörden und -unternehmen auf regionaler Ebene erstellt wird. Ziel dieses Plans ist es, den öffentlichen Nahverkehr im Kreis effizient und bedarfsgerecht zu gestalten. Der Nahverkehrsplan dient als Leitfaden für die Entwicklung, den Ausbau und die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist somit ein Instrument, um eine nachhaltige, effiziente und nutzerfreundliche Mobilität sicherzustellen. Als Grundlage für die langfristige Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs wird der Plan regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sich den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen.

Aktuell gültig ist der 3. Nahverkehrsplan des Kreises Coesfeld, der am 03.04.2019 durch den Kreistag beschlossen wurde. Eine Fortschreibung ist geplant.

In Deutschland ist durch das Regionalisierungsgesetz geregelt, dass der öffentliche Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Es umfasst den allgemein zugänglichen Transport von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die hauptsächlich dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus ein eigenes Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW), das die rechtlichen Grundlagen für den ÖPNV in NRW regelt.

Es legt fest, welche Behörden und Organisationen für die Planung, Organisation und Durchführung des Nahverkehrs verantwortlich sind. Zudem beinhaltet das Gesetz Bestimmungen zur Finanzierung des ÖPNV. Es legt fest, wie die Kosten für den Betrieb von Bussen, Straßenbahnen und Zügen gedeckt werden sollen. Das ÖPNVG NRW regelt auch die Verkehrsplanung im Nahverkehr. Es definiert die Anforderungen an den Fahrplan, die Streckennetze und die Qualität der Verkehrsdienstleistungen. Das Gesetz enthält Vorschriften zum Tarifsystem im ÖPNV. Es legt fest, wie die Fahrpreise berechnet werden und welche Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gelten. Auch werden Qualitätsstandards für den Nahverkehr definiert. Dazu gehören Pünktlichkeit, Sauberkeit der Fahrzeuge und Kundenservice.

Kreis Coesfeld

Seit dem 01.01.1996 ist somit der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Regionalverkehr zuständig.

Das bedeutet, dass der Kreis Coesfeld über den politisch beschlossenen Nahverkehrsplan eine angemessene Verkehrsbedienung im Kreisgebiet festlegt und diese dann auch zu finanzieren hat. Diese Aufgabe führt der Kreis Coesfeld im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch, soweit nicht seitens des Gesetzgebers besondere Pflichten (z. B. Erstellung eines Nahverkehrsplanes) auferlegt werden.

Zu den Aufgaben des Kreises Coesfeld bei der Ausgestaltung des ÖPNV gehören unter anderem:

  • Entscheidungsreife Vorbereitung der Fortschreibung der Nahverkehrspläne: Der Kreis Coesfeld plant und gestaltet den ÖPNV durch die regelmäßige Aktualisierung der Nahverkehrspläne.
  • Konzipierung von Linien und Linienbündeln: Der Kreis legt fest, welche Linien und Verbindungen im ÖPNV angeboten werden sollen.
  • Vorbereitung und Veröffentlichung von Ausschreibungen: Der Kreis bereitet die Ausschreibungen für den Betrieb von Bus- und Bahnlinien vor und veröffentlicht diese.
  • Vertragscontrolling und Abrechnung der Verkehrsverträge: Der Kreis überwacht die Leistung der Verkehrsunternehmen und rechnet die abgeschlossenen Verkehrsverträge ab.
  • Fahrgastinformation und Marketing: Der Kreis sorgt für Informationen an die Fahrgäste und betreibt Marketing für einzelne Linien.
Zweckverbände ZVM und NWL

Zusätzlich arbeiten die Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt über den Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) zusammen, um münsterlandweit gute ÖPNV-Leistungen nach einheitlichen Qualitätskriterien und Bedienungsstandards anzubieten.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Kreis Coesfeld ist der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zuständig. Der NWL nimmt folgende Aufgaben wahr: Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im gesamten Verbandsgebiet.

Schülerverkehr Nottuln

Die Gemeinde Nottuln entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) über Art und Umfang der Schülerbeförderung und übernimmt notwendige Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – ihr obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung.

Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht in der Regel, wenn der kürzeste Schulweg (kürzester Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule) in der einfachen Entfernung in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km sowie in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Aufgrund vertraglicher Bindungen übernimmt die Gemeinde Nottuln darüber hinaus im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nottuln haben, die Schülerfahrkosten für den Besuch der Förderschule des Kreises Coesfeld, die Pestalozzischule in Dülmen mit Teilstandort in Coesfeld. Für alle übrigen Schulen (z. B. Sekundarschule, Berufskollegs, Privatschulen) sind die jeweiligen Schulträger zuständig.

Unser zwei Bürgerbusse sind eine wichtige Stütze für den Nahverkehr in Nottuln und ermöglichen täglich dutzenden Menschen klimafreundlich mobil zu sein. Das ist nur möglich durch das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die Busse fahren, Telefondienst leisten, Fahrpläne konzipieren und und und ....

Hiermit bedankt sich die Gemeindeverwaltung herzlich bei allen, die das Angebot der Bürgerbusse mit Tatkraft ermöglichen!

Wir freuen uns herzlich, wenn Sie auch zu diesen Menschen gehören möchten!

Informationen des Bürgerbus Baumberge

Fast 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Es gibt viele sinnbringende Aufgaben für die es sich lohnt sich persönlich einzusetzen. Und ehrenamtliche Arbeit schafft wertvolle Beziehungen. Für den BürgerBus Baumberge heißt das, dass Sie – wenn Sie sich dafür entscheiden – jeweils für maximal sechs Stunden (einschließlich mehrerer Pausen) mit unserem Kleinbus zwischen den Gemeinden Nottuln und Havixbeck pendeln. Die Häufigkeit Ihres Einsatzes legen Sie selbst fest. Üblich sind in der Regel ein bis vier Einsätze im Monat.

Wenn Sie Ihre Freizeit in diesem Rahmen für unser gemeinsames Anliegen einbringen möchten, gibt es nur wenige zu erfüllende Voraussetzungen:
Sie sind ...

  • mindestens 21 Jahre alt
  • im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) der EU-Klasse B
  • bereit, sich einem Gesundheitscheck zu unterziehen (*)
    (ab 65 Jahre einmal jährlich)
  • bereit, ggf. Ihren bisherigen Führerschein auf das neue EU-Format umstellen zu lassen (*)
  • bereit, einen Personenbeförderungsschein (BürgerBus-gebunden) zu beantragen (*)

        (*) Die Kosten hierfür trägt der BürgerBus-Verein.

Weitere Informationen und den Wortlaut der Vereinbarung zwischen Fahrer/in und der RVM (als Betriebsführer) können Sie dem Flyer "Bürger fahren für Bürger" entnehmen.

Alle Infos und den Flyer gibt’s hier: https://buergerbus-baumberge.de/de/fahrer-in-werden

Informationen des Bürgerbus Billerbeck

Der Bürgerbus-Verein Billerbeck lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ein, bei unserem Projekt "Bei Anruf - Bürger-Bus" ehrenamtlich mitzumachen.

Das kann als Fahrer geschehen oder auch als Telefonist im Bürgerbus-Büro.

Es erwartet Sie ein tolles Team und abwechslungsreiche Aufgaben. Bei uns kommen auch gesellschaftliche Anlässe nicht zu kurz.

Alle Infos und Kontaktdaten gibt’s hier: https://www.buergerbus-billerbeck.de/mitglied-werden/