Bauleitplanverfahren der Gemeinde Nottuln

Aktuelle Bauleitplanverfahren können Sie sie unter diesem Link einsehen.


 

Offenlage der Satzungsentwürfe zum Erhalt des historischen Ortskerns

 

Die Entwürfe der Erhaltungssatzung sowie der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den historischen Ortskern der Gemeinde Nottuln liegen vom 3. bis zum 17. Dezember hier zur Einsicht aus. Nach vorheriger Terminabsprache können sie auch im Raum 715 im Rathaus am Stiftsplatz 7/8 eingesehen werden.
Bürgerinnen und Bürger haben im genannten Zeitraum die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen schriftlich einzureichen.
Möglich ist das unter der E-Mail-Adresse info@nottuln.de.

Die Satzungen sollen dazu beitragen, den historischen Charme des Ortskerns zu bewahren und eine angemessene Gestaltung der Gebäude und Werbeanlagen zu fördern. Aus diesem Grund lädt Gemeinde die Nottulnerinnen und Nottulner ein, sich an diesem wichtigen Planungsprozess zu beteiligen.
Die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung wird zu 60 Prozent von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Projektes „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren” gefördert.  Die folgenden Dateien stellen den jeweiligen Entwurf der Satzungen dar.
 

 

Für weitere Informationen steht Elisa Mütherig, Sachgebietsleitung Stadtplanung, unter der Rufnummer 02502 942 350 oder unter der E-Mailadresse muetherig@nottuln.de  zur Verfügung.