Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft

  • den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde. Hierbei bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. Soweit eine solche nicht besteht, kann er sich Dritter gem. § 103 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bedienen. Werden der Jahresabschluss, der Gesamtabschluss, der Lagebericht oder der Gesamtlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so hat der Rechnungsprüfungsausschuss diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Rat zu berichten; der Bestätigungsvermerk ist entsprechend zu ergänzen.

Ferner nimmt der Rechnungsprüfungsausschuss die Rechte nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der GIG (Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbH) wahr.